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Schönheitschirurgie

Medizinisch sind die meisten ästhetischen Operationen nicht notwendig. Vielmehr ist mit der Schönheitsoperation der Wunsch mit einem Gewinn des Selbstwertgefühls verbunden. Da der OP-Wunsch oftmals eher psychologisch begründet ist, ist eine umfassende Beratung des Schönheitschirurgen bzw. Plastischen Chirurgen von großer Bedeutung. Worin liegt aber nun der Unterschied zwischen dem Plastischen Chirurgen und dem Schönheitschirurgen? Gesetzlich ist die Bezeichnung Schönheitschirurg, sowie Ästhetischer Chirurg oder Kosmetischer Chirurg nicht geschützt. Noch dürfen in Deutschland fachfremde Ärzte Schönheitsoperationen wie z.B. Brustvergrößerung, Fettabsaugen oder Nasenkorrekturen durchführen. Der Facharzt für Plastische Chirurgie hat eine mehrjährige Zusatzausbildung. Alle Eingriffe im Bereich der Schönheitschirurgie dürfen z.B. in Tschechien ausschl. nur von Fachärzten für Plastische Chirurgie durchgeführt werden.